Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich. Mindestalter 21 Jahre
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
- Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Personalausweis
35,00 €
- Sprengstoffgesetz
- Sprengstoffkostenverordnung
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991 3100-41-232
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr