1. Förderungen durch den Landkreis Deggendorf
Im Rahmen der freiwilligen Leistungen fördert der Landkreis Deggendorf die Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen auf der Grundlage einer eigenen Sportförderrichtlinie.
Die Förderung besteht aus drei Säulen:
- Pro-Kopf-Förderung in Höhe von 6 € pro Jugendlichem bis 18 Jahren in Sportvereinen (bei Schützenvereinen vom 12. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr), diese Förderung wird jährlich ohne Antrag ausbezahlt
- Bezuschussung von „Schnupperstunden“ im Rahmen des schulischen Sportunterrichts
- Förderung der Ausrichtung bzw. der Teilnahme von überregionalen Sportveranstaltungen mit jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern (formloser Antrag)
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2. Vereinspauschale des Freistaates Bayern
Die Übungsleiterzuwendungen an die Sport- und Schützenvereine wurde im Jahr 2006 eingestellt und durch die sogenannte Vereinspauschale ersetzt. Kennzeichen dieser staatlichen Förderung ist, dass dabei nicht auf Kosten abgestellt wird, sondern den Sportvereinen der Zuschuss in pauschalierter Form gewährt wird. Als Parameter für die Höhe des zu gewährenden Zuschusses dienen dabei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie die Mitgliedereinheiten (ermittelt aus der Zahl der Vereinsmitglieder, der Zahl der jugendlichen Vereinsmitglieder und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahren sowie der Zahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen).
Allgemeine Fördervoraussetzungen, die zur Gewährung erfüllt sein müssen
- Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
- Vereinssitz in Bayern und Mitglied bei einem der folgenden Dachverbände:
Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. (BVS Bayern), Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) - Anzahl der Kinder/ Jugendliche bis einschl. 17 und jungen Erwachsenen bis einschl. 26 Jahren muss min. 10 % der Gesamtmitgliederzahl betragen. (Entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports)
- Der Verein muss min. 500 Fördereinheiten (FE) erreichen, diese werden wie folgt berechnet: (Mitglieder unter 27 Jahren x 10) + (Mitglieder mit Behinderung x 10) + übrige Mitglieder + [(eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen/halber Lizenzen x 650) + (eingesetzte gültige Zusatzlizenzen/halbe Lizenzen x 325)] = FE
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3. Energiepreiszuschuss des Freistaates Bayern
Für Sport- und Schützenvereine, welche 2023 die Vereinspauschale beantragt haben, besteht die Möglichkeit ebenfalls einen Energiepreiszuschuss zu beantragen.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991/3100-252
0991/3100-41-251
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