Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf wertet tatsächliche Kaufpreise von Immobilien statistisch aus und ermittelt mit Hilfe von multiplen linearen Regressionsanalysen sowohl für den Grundstücksteilmarkt freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie für den Grundstücksteilmarkt Doppelhaushälften und Reihenendhäuser als auch für den Grundstücksteilmarkt Eigentumswohnungen multiple Regressionsgleichungen (mehrdimensionale Schätzfunktionen) für durchschnittliche Gebäudefaktoren (angepasste Vergleichsfaktoren).
Durchschnittliche Gebäudefaktoren werden im Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) benötigt, um den vorläufigen Vergleichswert zu ermitteln. Der vorläufige Vergleichswert kann durch Multiplikation des angepassten Vergleichsfaktors mit der entsprechenden Bezugsgröße ermittelt werden. Eine zusätzliche Marktanpassung ist nicht erforderlich, soweit der Vergleichsfaktor die Marktlage bereits hinreichend berücksichtigt. Ist auf Grund ergänzender Analysen und sachverständiger Würdigung eine zusätzliche Marktanpassung erforderlich, ist diese durch Zu- und Abschläge vorzunehmen und zu begründen. Unter subsidiärer (nachträglicher) Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (z.B. eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden, von marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge, Freilegungskosten, Bodenverunreinigungen, grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, vom Modell abweichende bzw. noch nicht berücksichtigte Objekteigenschaften) ergibt sich letztlich der Vergleichswert. Der ermittelte Vergleichswert entspricht in der Regel dem Verkehrswert. Liegen aus zusätzlich angewandten Wertermittlungsverfahren abweichende Ergebnisse vor, so sind diese nach § 8 Abs. 1 S. 3 ImmoWertV bei der Ermittlung des Verkehrswerts entsprechend ihrer Aussagefähigkeit und unter Beachtung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu würdigen.
Weiterführende Informationen wie zum Beispiel detaillierte Modellbeschreibungen, Anwendungshinweise, Anwendungsgrenzen, Stichprobenbeschreibungen und Anwendungsbeispiele können den Grundstücksmarktberichten ab 2021 entnommen werden.
Die Grundstücksmarktberichte des Landkreises Deggendorf ab 2021 können in reduzierter Form (ohne den Ergebnissen der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten) über das Bodenrichtwertinformationssystem Bayern (BORIS Bayern) unter dem Link http://www.boris-bayern.de/ kostenlos als PDF-Datei bezogen werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf erstattet auf schriftlichen Antrag (siehe Formulare) für die Grundstücksteilmärkte freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenendhäuser sowie Eigentumswohnungen gebührenpflichte Auskünfte bzgl. objektbezogener vorläufiger Vergleichswerte (100 € je objektbezogenen vorläufigen Vergleichswert).
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