Gehört eine konkret zu veranlassende Verkehrssicherheitsmaßnahme nicht zum dienstlichen Aufgabenbereich des Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten, so sorgt er für die Weiterleitung des Vorgangs an die zuständige Stelle. Sind mehrere Stellen beteiligt, übernimmt er die erforderliche Koordinierung.
Auch steht der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte beim Landratsamt den kreisangehörigen Gemeinden und Städten als Berater zur Verfügung.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-343
0991 3100-41-239
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr