Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Verwaltung der Kreisstraßen

Die Kreisstraßenverwaltung ist für den Abschluss von Vereinbarungen mit Gemeinden bei gemeinsamen Straßenbauprojekten sowie für die anfallenden Widmungen, Umstufungen und Einziehungen zuständig.

Des Weiteren fällt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sowie der Abschluss von Gestattungsverträgen für Leitungsverlegungen in Kreisstraßen in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenverwaltung.

Außerdem ist die Kreisstraßenverwaltung mit der Aufgabe betraut fachliche Stellungnahmen, zu Einzelbauvorhaben sowie für die Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen an Kreisstraßen, abzugeben.

Die Verkehrszählung an Kreisstraßen fällt auch in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenverwaltung.

Falter Christa Sachbearbeiterin
09901/1631
09901/7183
Kreisbauhof
 
Schlaipfer Karin Sachbearbeiterin
0991 3100-442
306
 
Heigl Christian Bauhofleiter
09901 1631
09901 7183
Kreisbauhof
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-442 0991 3100-41-322 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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