Die Kreisstraßenverwaltung ist für den Abschluss von Vereinbarungen mit Gemeinden bei gemeinsamen Straßenbauprojekten sowie für die anfallenden Widmungen, Umstufungen und Einziehungen zuständig.
Des Weiteren fällt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sowie der Abschluss von Gestattungsverträgen für Leitungsverlegungen in Kreisstraßen in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenverwaltung.
Außerdem ist die Kreisstraßenverwaltung mit der Aufgabe betraut fachliche Stellungnahmen, zu Einzelbauvorhaben sowie für die Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen an Kreisstraßen, abzugeben.
Die Verkehrszählung an Kreisstraßen fällt auch in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenverwaltung.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-442
0991 3100-41-322
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr