Einverständniserklärung mit den Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (auf Vollmacht möglich) sowie alle Ausweise (Ausweis / Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen und die Ausweispapiere der Erziehungsberechtigten).
Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigungdes Jugendamtes oder Gerichtsurteil vorzulegen.
Zulassung auf nicht schwerbehinderte Minderjährige kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Nähere Auskünfte direkt bei der Zulassungsbehörde.
Bahnhofstraße 39
94486
Osterhofen
09932 959301
09932 959299
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991/3100-218
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!