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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

EU-Bürger und deren Familienangehörige benötigen für den Aufenthalt keine Erlaubnis. Sie können im Rahmen ihres Freizügigkeitsrechts einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Bundesrechtliche Grundlage ist das Freizügigkeitsgesetz/EU. Wer sich länger als drei Monate aufhalten will, braucht dafür besondere Gründe, zum Beispiel einen Arbeitsplatz in Deutschland. EU-Bürger, die hier leben, erhalten nach fünf Jahren auf Antrag eine Bescheinigung über ihr Daueraufenthaltsrecht. Ausländischen Familienmitgliedern, die nicht EU-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte und gegebenenfalls eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Nur unter engen Voraussetzungen kann EU-Bürgern das Freizügigkeitsrecht von der Ausländerbehörde entzogen werden.

Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

EU-Bürgern gleichgestellt sind Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz; letztere benötigen eine besondere Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltskarte

(für Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde für jedes Kind - falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk
  • bei fremdsprachigen Urkunden:
    die beglaubigte deutsche Übersetzung. Nur bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.

Daueraufenthaltskarte:

(für Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten)

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Daueraufenthaltsbescheinigung:

(für EU- und EWR-Staatsangehörige)

Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Als schriftliche Bestätigung für dieses Daueraufenthaltsrecht, können Sie auf Wunsch eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Hinweis: Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen benötigt.

Albert A. Buchstabenbereich B – F
151
 
Sepaintner A. Buchstabenbereich G-H, Ai-Az und Z
0991 3100-427
151
 
Lipp S. Buchstabenbereich I-K, V, Y
0991 3100-430
148
 
Wieland T. Buchstabenbereich L-N, Aa-Ah
0991 3100-429
148
 
Kammerer K. Buchstabenbereich O-R, AL
0991 3100-456
147
 
Arweck K. Buchstabenbereich S-U, W, X
0991 3100-422
147
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991/3100-41-228 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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