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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Verpflichtungserklärungen (Einladung für Besuchszwecke)

Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht?
Dann müssen Sie eine so genannte Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit dieser verpflichten Sie sich als Gastgeberin oder Gastgeber, alle Kosten zu übernehmen, die durch den Gast entstehen könnten.

Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:

  • Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
  • Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
  • Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen. Es ist nicht möglich, dass Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen.

  • Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die länger gültig ist als die Dauer der Verpflichtung, oder eine Niederlassungserlaubnis haben. Dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
  • Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.
  • Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Gastgeberin oder Gastgeber:

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer: eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • Rentnerinnen/ Rentner: einen aktuellen Rentenbescheid
  • Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid sowie Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen. Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.

Gast aus dem Ausland:

  • Familienname, Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnadresse im Heimatland
  • Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)
Albert A. Buchstabenbereich B – F
151
 
Sepaintner A. Buchstabenbereich G-H, Ai-Az und Z
0991 3100-427
151
 
Lipp S. Buchstabenbereich I-K, V, Y
0991 3100-430
148
 
Wieland T. Buchstabenbereich L-N, Aa-Ah
0991 3100-429
148
 
Kammerer K. Buchstabenbereich O-R, AL
0991 3100-456
147
 
Arweck K. Buchstabenbereich S-U, W, X
0991 3100-422
147
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991/3100-41-228 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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