Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII soll dem jungen Mensch entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand in einer anderen Familie eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Dabei sollen die persönlichen Bindungen und die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie berücksichtigt werden.
Kinder brauchen Liebe, Geborgenheit, Erziehung und Förderung. Nicht jede Familie ist jedoch in der Lage, zu jeder Zeit ihrem Kind ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Für Kinder ist die Pflegefamilie eine sehr gute Alternative zu anderen Lebensformen außerhalb der eigenen Familie.
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes des Amtes für Jugend und Familie Deggendorf im Bereich der Vollzeitpflege:
Wir...
- beraten die Herkunftsfamilie vor der Inpflegegabe.
- prüfen die Eignung von Pflegepersonen.
- bereiten die Vermittlung des Pflegekindes in eine geeignete Pflegefamilie vor.
- informieren die Pflegefamilie über die Persönlichkeit und Biographie des Pflegekindes.
- begleiten die Integration des Pflegekindes in die Pflegefamilie, unterstützen das weitere Pflegeverhältnis hinsichtlich Erziehung und Entwicklung des Pflegekindes.
- beraten in rechtlichen und finanziellen Fragen (Pflegegeldrichtlinien des Landkreises Deggendorf)
- wirken mit bei der Hilfeplanung, bei der Förderung der Beziehungen des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie sowie deren Erziehungsbedingungen.
- koordinieren die Durchführung von Umgangskontakten des Pflegekindes mit seiner Herkunftsfamilie.
- unterstützen eine mögliche Rückführung des Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie und beraten bei einer angestrebten Adoption.
- beteiligen uns an den Kosten für Fortbildungsmaßnahmen für Pflegeeltern.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-355
0991 3100-41-355
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr