Finanzielle Leistungen
BAföG für Studierende
Ansprechpersonen
Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Amt für Ausbildungsförderung
Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
BAFöG - Aufstiegsförderung
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Amt für Ausbildungsförderung
Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Bauförderung für Familien
Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.
Berufsausbildungsbeihilfe
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
nähere Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe
Ansprechpersonen
Agentur für Arbeit
Online-Angebote: Hier gelangen Sie zum Online-Antrag
Kontaktmöglichkeiten: Hier finden Sie die kostenfreie Servicerufnummer und die Servicezeiten sowie die online-Kontaktmöglichkeiten.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
nähere Informationen zum Bildungskredit
Ansprechpersonen
Kontaktdaten der beiden Leistungsträger - Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn - finden Sie auf deren Webseite.
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Damit können sowohl Angebote von Schule und Kindertagesstätten als auch Angebote im Bereich Freizeit und Kultur bezuschusst werden.
Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Ansprechpersonen
Jobcenter Landkreis Deggendorf (für Empfänger von Bürgergeld)
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.
Landratsamt Deggendorf – Wohngeldstelle (für Empfänger von anderen Sozialleistungen)
Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Bürgergeld
Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Ansprechpersonen
Jobcenter Landkreis Deggendorf
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.
Elternbeiträge Kita
Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Jugendamt
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Elterngeld
Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Ansprechpersonen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de
Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf
Familienerholung
Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.
Ansprechpersonen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineantrag auf zbfs.bayern.de
Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Ansprechpersonen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de
Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):
z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Sozialamt
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung & Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.
Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Kindergeld
Kindergeld bekommen Eltern zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld geben.
Ansprechpersonen
Familienkasse Bayern Süd
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse oder www.familienkasse.de/mitteilungen möglich.
Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.
Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Kinderzuschlag
Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.
Ansprechpersonen
Familienkasse Bayern Süd
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse oder www.familienkasse.de/mitteilungen möglich.
Krippengeld
Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.
Ansprechpersonen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de
Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):
z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf
Mutterschaftsgeld
Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.
Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Sind Sie gesetzlich familienversichert, finden Sie die Kontaktdaten des Bundesamtes für Soziale Sicherung auf deren Webseite.
Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):
z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf
Steuervorteile
Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).
Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
Ansprechpersonen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.
Ansprechpersonen
Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.
Die Antragsstellung kann direkt über BAföG digital oder die BAföG-App erfolgen.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Jugendamt
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Wohngeld
Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Wohngeldstelle
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Wohnungsbauförderung
Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung ist für Bezieher von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme für notwendiges Mobiliar und Haushaltsgeräte bei Antragstellung vor der Beschaffung möglich.
Ansprechpersonen
Angaben entsprechend der Zuständigkeiten zwischen JC und Kommune - z.B.
Jobcenter Landkreis Deggendorf (für Empfänger von Bürgergeld)
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter.digital möglich.
Landratsamt Deggendorf – Sozialamt (für Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII)
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Landkreis Deggendorf

