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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Geldleistungen

Finanzielle Leistungen

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Ansprechpersonen

Landratsamt Deggendorf – Amt für Ausbildungsförderung

Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

BAFöG - Aufstiegsförderung

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.

Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Ansprechpersonen

Landratsamt Deggendorf – Amt für Ausbildungsförderung

Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.

nähere Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe

Ansprechpersonen

Agentur für Arbeit

Online-Angebote: Hier gelangen Sie zum Online-Antrag

Kontaktmöglichkeiten: Hier finden Sie die kostenfreie Servicerufnummer und die  Servicezeiten sowie die online-Kontaktmöglichkeiten.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.

nähere Informationen zum Bildungskredit

Ansprechpersonen

Kontaktdaten der beiden Leistungsträger - Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn - finden Sie auf deren Webseite.

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen

Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Damit können sowohl Angebote von Schule und Kindertagesstätten als auch Angebote im Bereich Freizeit und Kultur bezuschusst werden.
Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Bildungspaket

Ansprechpersonen

Jobcenter Landkreis Deggendorf (für Empfänger von Bürgergeld)

Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.

Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Landratsamt Deggendorf – Wohngeldstelle (für Empfänger von anderen Sozialleistungen)

Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.      

Bürgergeld

Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Bürgergeld

Ansprechpersonen

Jobcenter Landkreis Deggendorf

Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.

Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Elternbeiträge Kita

Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Ansprechpersonen

Landratsamt Deggendorf – Jugendamt

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Elterngeld

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Elterngeld

Ansprechpersonen

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de 

Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf 

Caritas Schwangerschaftsberatung Deggendorf

DONUM VITAE in Bayern Beratungsstelle Deggendorf

Familienerholung

Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.

Familienerholung

Ansprechpersonen

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineantrag auf zbfs.bayern.de

Familiengeld

Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

Familiengeld

Ansprechpersonen

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de

Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):

z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf

Caritas Schwangerschaftsberatung Deggendorf

DONUM VITAE in Bayern Beratungsstelle Deggendorf

Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung & Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.

Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

Haushaltshilfe der AOK Bayern

Ansprechpersonen

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.

Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

Ansprechpersonen

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Kinderzuschlag

Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.

Kinderzuschlag

Ansprechpersonen

Familienkasse Bayern Süd

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.

Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse oder www.familienkasse.de/mitteilungen möglich.

Krippengeld

Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

Krippengeld

Ansprechpersonen

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de

Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):

z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf

Caritas Schwangerschaftsberatung Deggendorf

DONUM VITAE in Bayern Beratungsstelle Deggendorf

Mutterschaftsgeld

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

einmaliges Mutterschaftsgeld

Ansprechpersonen

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Sind Sie gesetzlich familienversichert, finden Sie die Kontaktdaten des Bundesamtes für Soziale Sicherung auf deren Webseite.


Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):

z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:

Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf

Caritas Schwangerschaftsberatung Deggendorf

DONUM VITAE in Bayern Beratungsstelle Deggendorf

Steuervorteile

Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).
Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden. 

Steuertipps für Familien

Ansprechpersonen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.

Studienstarthilfe

Ansprechpersonen

Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

Die Antragsstellung kann direkt über BAföG digital oder die BAföG-App erfolgen.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Ansprechpersonen

Landratsamt Deggendorf – Jugendamt

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Wohngeld

Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.

Ansprechpersonen

Landratsamt Deggendorf – Wohngeldstelle

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Wohnungsbauförderung

Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung ist für Bezieher von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme für notwendiges Mobiliar und Haushaltsgeräte bei Antragstellung vor der Beschaffung möglich.

Ansprechpersonen

Angaben entsprechend der Zuständigkeiten zwischen JC und Kommune - z.B.

Jobcenter Landkreis Deggendorf (für Empfänger von Bürgergeld)

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.

Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter.digital möglich.

Landratsamt Deggendorf – Sozialamt (für Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII)

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

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Weitere Informationen finden Sie auch hier:

          Infotool für Familien    

         

       Bayerischer Erziehungsratgeber

        

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