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Ambulante und stationäre Pflege

Ambulante und stationäre Pflege

Prävention im ambulanten Pflegebereich:

Bei den „ambulanten“ MRSA (Außerhalb von klinischen Einrichtungen) handelt es sich meist um Epidemiestämme, die bei Krankenhausaufenthalten erworben wurden und längere Zeit bei den Patienten als Besiedler persistierten.

Auch das ambulante Pflegepersonal muss sich daher auf den Umgang mit pflegebedürftigen MRSA-Trägern einstellen. Dazu ist zunächst eine Information über den Trägerstatus durch die Klinik an den weiterbehandelnden Hausarzt erforderlich. Dieser sollte dann den zuständigen Pflegedienst informieren. Es gilt dann für das Pflegepersonal auch hier, die Weiterverbreitung auf andere Patienten zu vermeiden. Das bedeutet auch hier hygienische Händedesinfektion vor und nach jeder Tätigkeit am Patienten mit Körperkontakt. Weiterhin sind Einmalhandschuhe (vor und nach jedem Anlegen der Einmalhandschuhe ist eine Händedesinfektion notwendig) und patientengebundene Schutzkittel bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata, Kathetern und Sonden oder bei möglichem Kontakt mit Körpersekreten oder -ausscheidungen zu tragen. Zur Verhinderung der Besiedlung der Nase des Personals empfiehlt sich bei Tracheostomapflege und Bettenmachen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Pflegehilfsmittel sollten patientengebunden verwendet bzw. nach Gebrauch desinfiziert werden. Es wird empfohlen, die anfallende Wäsche desinfizierend zu waschen. Zur weiterführenden Orientierung kann auch die Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ dienen. (RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 09/2009).

Außerhalb der Krankenhäuser treten seit 2 Jahren auch in Deutschland zunehmend cMRSA – also ambulant erworbene MRSA (siehe oben) – auf. Da diese in der Regel ein makrophagenschädigendes Toxin bilden und damit schwere insbesondere Haut- und Weichteilinfektionen verursachen können, ist ihre Verbreitung besonders gefürchtet. Träger solcher cMRSA sollten daher immer saniert werden ggf. unterstützt durch eine Antibiotikatherapie. Darüber hinaus empfiehlt sich das gleiche Vorgehen für alle Familienmitglieder, da sonst durch enge Kontakte immer wieder eine Übertragung zwischen Familienmitgliedern erfolgen kann.


Prävention in Alten- und Pflegeheimen:


Das Auftreten von mehrfachresistenten Erregern in Alten- und Pflegeheimen erfordert eine spezifische Risikobewertung. Dafür sind Kenntnisse über die Übertragungswege mehrfachresistenter Erreger – insbesondere MRSA – und von Hygienemaßnahmen beim Personal erforderlich.
Nach dem heutigen Stand der Erfahrungen besteht für MRSA-besiedelte Personen keine Kontraindikation zur Aufnahme in Heime. Bei Kenntnis der MRSA-Besiedlung eines Bewohners muss jedoch individuell entschieden werden, welches Risiko der Weiterverbreitung tatsächlich besteht.
Eine Weiterverbreitung von MRSA ist bei MRSA-positiven Bewohnern/Patienten mit produktivem Husten, Tracheostoma oder offenen Hautläsionen eher zu erwarten als bei Bewohnern ohne Risikofaktoren.
In der Regel können Heimbewohner mit MRSA-Besiedlung am Gemeinschaftsleben und an Therapiemaßnahmen teilnehmen, wenn angemessene Präventionsmaßnahmen zum Schutz empfänglicher Mitbewohner eingehalten werden.
Dringend erforderlich ist hierbei die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Heimleitung, betreuenden Hausärzten und verlegender Einrichtung. Das gilt besonders für die gegenseitige Vorabinformation über den Besiedlungsstatus von zu verlegenden MRSA-positiven Bewohnern/Patienten. Auf die Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. (RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 09/2009).

Das Auftreten von mehrfachresistenten Erregern in Alten- und Pflegeheimen erfordert eine spezifische Risikobewertung. Dafür sind Kenntnisse über die Übertragungswege mehrfachresistenter Erreger – insbesondere MRSA – und von Hygienemaßnahmen beim Personal erforderlich.Nach dem heutigen Stand der Erfahrungen besteht für MRSA-besiedelte Personen keine Kontraindikation zur Aufnahme in Heime. Bei Kenntnis der MRSA-Besiedlung eines Bewohners muss jedoch individuell entschieden werden, welches Risiko der Weiterverbreitung tatsächlich besteht.Eine Weiterverbreitung von MRSA ist bei MRSA-positiven Bewohnern/Patienten mit produktivem Husten, Tracheostoma oder offenen Hautläsionen eher zu erwarten als bei Bewohnern ohne Risikofaktoren.In der Regel können Heimbewohner mit MRSA-Besiedlung am Gemeinschaftsleben und an Therapiemaßnahmen teilnehmen, wenn angemessene Präventionsmaßnahmen zum Schutz empfänglicher Mitbewohner eingehalten werden.Dringend erforderlich ist hierbei die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Heimleitung, betreuenden Hausärzten und verlegender Einrichtung. Das gilt besonders für die gegenseitige Vorabinformation über den Besiedlungsstatus von zu verlegenden MRSA-positiven Bewohnern/Patienten. Auf die Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. (RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 09/2009).

 

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