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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (Gesundheitszeugnis)

Derzeit sind keine Belehrungen möglich!

Es können Belehrungen durch beauftragte Ärzte durchgeführt werden.
Gerne können Sie sich im Gesundheitsamt nach beauftragten Ärzten erkundigen.


Personen, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen oder in Küchen arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt führt jeden letzten Donnerstag im Monat eine Belehrung durch.

Die Belehrung findet um 11.00 Uhr im Landratsamt Deggendorf statt. Die Dauer beträgt max. 1 Stunde.

Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich. (Siehe „Ansprechpartner“)

Es fällt eine Gebühr von 14,00 Euro an. 

  • neben dem Gesundheitsamt können auch beauftragte Ärzte die Belehrung durchführen. Halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Hausarzt.
  • ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen benötigen keine offizielle Belehrung, es ist jedoch erforderlich, dass sie sich über den hygienegerechten Umgang mit Lebensmitteln informieren. (siehe "Dokumente") 

Download von Formularen & Merkblättern

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Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

Pater-Fink-Straße 8
94469 Deggendorf 0991 3100 150 0991 3100 160 E-Mail versenden Kartenansicht

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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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