Beruf und Arbeitsschutz bei MRE
MRSA-Träger unter dem Personal sollten nach Möglichkeit bis zur nachgewiesenen Sanierung keine Patienten behandeln oder pflegen. Ist dies organisatorisch nicht zu erzielen, müssen sie konsequent besondere hygienische Maßnahmen ergreifen (z. B. Mund-Nasen-Schutz, vor jedem Patientenkontakt Händedesinfektion).
Eine Sanierung ist grundsätzlich zu empfehlen. Wird dabei kein MRSA nachgewiesen, ist eine Aufnahme der Tätigkeit mit den generell üblichen Hygienemaßnahmen in der direkten Patientenbetreuung wieder möglich. (RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 09/2009).
Aufgrund der komplexen Problematik wird an dieser Stelle auf die detaillierten Darstellungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention „Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von MRSA in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“
- RKI: Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen (PDF, 86KB) hingewiesen sowie auf die
- Fachtagung MRSA http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2005/Ausgabenlinks/05_05.pdf?__blob=publicationFile.
- http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/faq/lare_faq_mrsa_arbeitsschutz.htm
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