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Gesundheit von Kindern und Jugendlichen inkl. Schulgesundheitspflege

Eine besonders wichtige Aufgabe des Gesundheitsamtes Deggendorf stellt die präventive Arbeit und der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar. Diese Aufgabe nehmen insbesondere Fachkräfte der Sozialmedizin (FdS) auf rechtlicher Grundlage wahr und sichern diese fachlich ab. Wichtigstes Ziel ist die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Das Gesundheitsamt Deggendorf arbeitet hierbei mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung sowie mit Einrichtungen und Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zusammen (nach Art. 11 Abs. 1 GDG).

Das Gesundheitsamt Deggendorf nimmt in Zusammenarbeit mit der Schule und den Personensorgeberechtigten zudem die Schulgesundheitspflege wahr. Die Schulgesundheitspflege soll entwicklungsbedingten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen vorbeugen, sie frühzeitig erkennen, den Personensorgeberechtigten Wege für deren Behebung aufzeigen und präventiv mit Blick auf einen möglichen Förderbedarf gesundheitlich beraten (Art. 12 Abs. 1 GDG). Es wird im Rahmen dessen über etwaige Maßnahmen bei Hör- und Sehproblemen und über etwaige Maßnahmen bei sprachlichen oder motorischen Entwicklungsverzögerungen informiert.

Als ein wesentlicher Bestandteil der Schulgesundheitspflege ist auch die Schuleingangsuntersuchung (bzw. die reformierte Schuleingangsuntersuchung) zu verstehen (SchulgespflV). Die Personensorgeberechtigten haben hierfür ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 Satz 1 BayEUG dem Gesundheitsamt Deggendorf vorzustellen und den Nachweis über die Teilnahme an der für das Kind im Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht oder ist eine schulärztliche Untersuchung indiziert, haben die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen (nach Art. 12 Abs. 3 GDG).

Eine wichtige beratende Funktion haben die Impfbuchdurchsichten der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen der Schulen im Landkreis Deggendorf. Die sich hieraus ergebenden Impfempfehlungen haben insbesondere beratenden Charakter auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Standes (STIKO-Impfempfehlungen).

 

Hilfreiche Verlinkungen
Online-Terminvereinbarung für die Schuleingangsuntersuchung

https://www.terminland.de/Landratsamt-Deggendorf/online/schuleingangsscreening

Impfbuchdurchsichten der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen

https://formular.landkreis-deggendorf.de/formcycle/form/provide/903/

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dr. med. Elö Zsuzsanna Amtsärztlicher Dienst
Dr. med. Feicht A. Amtsärztlicher Dienst
Dr. Grimm Anna Maria Amtsärztlicher Dienst
Dr. Haug A. Amtsärztlicher Dienst
Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

Pater-Fink-Straße 8
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
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Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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