Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen in klinischen Einrichtungen:
Situationsgerechte Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen sind Grundvoraussetzungen, um MRSA-Übertragungen zu vermeiden oder die Verbreitung einzudämmen. Der Umgang mit MRSA-besiedelten bzw. infizierten Patienten erfordert speziell im klinischen Bereich ein konsequentes und systematisches Hygienemanagement (MRSA-Management). Entscheidende Maßnahmen zur Kontrolle der MRSA-Situation umfassen:
- eingehende Information und Schulung des Personals,
- frühzeitiges Erkennen und Verifizieren von MRSA-Kolonisation bzw. Infektion (Screening)
- konsequente (Kohorten-) Isolierung MRSA-kolonisierter/-infizierter Patienten,
- strikte Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen,
- den Versuch der Sanierung bekannter MRSA-Träger,
- sowie den kontrollierten Umgang mit Antibiotika.
- LARE: Basishygienemaßnahmen
- LARE: Multiresistente Erreger (MRE): Merkblatt für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten- und Pflegeeinrichtungen und (ambulante) häusliche Pflege
- Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF: Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis: Maßnahmen beim Auftreten multiresistenter Erreger (MRE): http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/029_AWMF-AK_Krankenhaus-_und_Praxishygiene/HTML-Dateien/029-019l_S1_Massnahmen%20bei%20Auftreten%20multiresitenter%20Erreger.htm
Aufgaben und Stellung der hygienebeauftragten Ärzte in Krankenhäusern:
Stellungnahme der LARE :
http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/stellungnahme_mre_120807.pdf
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene:
„Die Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ist die Richtschnur für die Realisierung der Krankenhaushygiene in stationären und ambulanten Gesundheitseinrich-tungen und Grundlage für die infektionshygienische Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Unbegründete Infragestellung von Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) führt zu verantwortungsloser Verunsicherung.“
http://www.dgkh.de/pdfdata/2009_10_05_krinko_stellungnahme.pdf
Entlassung von Patienten mit MRSA:
Eine Entlassung von Patienten kann unabhängig von der MRSA-Besiedlung erfolgen. Der weiterbehandelnde Arzt muss jedoch informiert und ggf. beraten werden, welche weiteren Maßnahmen zu veranlassen sind. Die Patienten sollten darüber aufgeklärt werden, dass kein Infektionsrisiko für gesunde Kontaktpersonen besteht (Ausnahmen: Personen mit offenen Wunden oder ekzematöser Haut, Immunsupprimierte, Früh- und Neugeborene) (RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 09/2009).
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