Patiententransport
Informationsweitergabe:
Informationsweitergabebogen der LARE (DOC, 280 KB)
Der Informationsweitergabebogen der LARE wurde zur datenschutzrechtlichen Überprüfung dem bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten vorgestellt. Für dessen Zuständigkeitsbereich (öffentliche Stellen) ergeben sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Verwendung des Bogens, wenn die Ausdrucke im Hinblick auf den Empfänger bestimmungsgemäß weitergegeben werden.
Für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de) zuständig. Grundsätzlich wird den privatrechtlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens empfohlen, ihre jeweils verantwortlichen Stellen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des Informationsweitergabebogens der LARE eigenständig zu prüfen und sofern noch nicht vorhanden ein Datenschutzkonzept zu erarbeiten. Bei speziellen datenschutz-rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an das o.g. Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zu wenden.
Während zwischen Institutionen des Gesundheitswesens auch Angaben zum Infektionsstatus ausgetauscht werden können, ist dies bei Kontakten mit Unternehmen und Personen außerhalb des Gesundheitswesens (z.B. Taxiunternehmen) nicht möglich und auch nicht notwendig.
Maßnahmen beim Transport durch den Rettungsdienst:
Die Festlegung von Hygienemaßnahmen und deren Überwachung im Rettungsdienst obliegt den Bundesländern. In Anbetracht auch unerkannter MRSA-Träger ist die konsequente Einhaltung von Standardhygienemaßnahmen beim Transport und der Behandlung von Patienten von hervorragender Bedeutung (z. B. Abdecken offener Wunden mit einem Verband, korrekte Durchführung der Händedesinfektion nach Kontakt zum Patienten, Schutzkittel bei engem Kontakt oder Kontaminationsgefahr mit Sekreten/Exkreten, Wischdesinfektion der Patientenkontaktflächen nach Transport) und sollte generelle Anwendung finden. Auch das Begleitpersonal muss eine hygienische Händedesinfektion durchführen. Das Tragen von speziellen Schutzanzügen/Overalls ist beim Transport von MRSA-positiven Personen aus hygienischen Gründen nicht erforderlich und wird in Hinblick auf die von dieser Schutzkleidung ausgehenden unnötigen Verunsicherungen nicht empfohlen. (RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 09/2009). Ein Standardschutzkittel ist ausreichend.
LARE-Arbeitsgruppe: Standards für den Patiententransport:
- Empfehlungen zur Einstufung des Übertragungsrisikos für den Patiententransport
- Tabelle von Hygienemaßnahmen für den Transport von Patienten mit potentiell übertragbaren Erregern
- Begleittext zur Tabelle von Hygienemaßnahmen
- Hygienemanagement beim Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE)
- LARE: Basishygienemaßnahmen
Maßnahmen beim Transport mit einem Taxi:
Bei Transporten von MRSA-Trägern in Taxen oder öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für das Personal oder andere Kunden kein besonderes Risiko. Für den Fahrer und den Innenraum des Taxis sind nach Abschluss des Transportes keine besonderen Maßnahmen nötig. (Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 1999; 42: 954–958). Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass bei der Informationsweitergabe die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt bleiben. Während zwischen Institutionen des Gesundheitswesens auch Angaben zum Infektionsstatus ausgetauscht werden können, ist dies bei Kontakten mit Unternehmen und Personen außerhalb des Gesundheitswesens (z. B. Taxiunternehmen) nicht möglich und auch nicht notwendig.
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