Den Veterinärämtern obliegt in der Tierarzneimittelüberwachung die zentrale Aufgabe der Überwachung von Herkunft, Verbleib und Anwendung von Tierarzneimitteln.
Es kontrolliert die Einhaltung des Tierarzneimittelgesetzes und der relevanten EU-Verordnungen bei Herstellung, Handel und Anwendung.
Gerade im Bereich der Nutztierhaltung dient dies vor allem dem Verbraucherschutz, da insbesondere die Nicht-Einhaltung von Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischer Herkunft ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellt.
Mit der 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) wurde 2014 ein Antibiotikaminimierungskonzept zunächst für Masttiere eingeführt. Mittlerweile wurde es in das 2022 in Kraft getretene Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt, an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Durch die Verbesserung der Tiergesundheit soll erreicht werden, dass weniger Antibiotika eingesetzt werden müssen.
Die Überwachung dieses Antibiotikaminimierungskonzeptes stellt eine weitere umfangreiche Aufgabe der Veterinärämter dar.
Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept: Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept - Internetangebot
FAQ Tierarzneimittelrecht und Tierärztliche Hausapotheken: Tiergesundheit: Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Tierarzneimittelrecht
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