Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Hiervon ausgeschlossen sind Schüler/Schülerinnen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Das Paket beinhaltet Leistungen für
- eintägige Schul- und Kindertagesstättenausflüge und mehrtägige Klassen- und Kindertagesstättenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zur gemeinsamen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Zuständig für die Bewilligung der Leistungen sind
- für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II das Jobcenter Deggendorf, Hindenburgstraße 32, 94469 Deggendorf
- für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII das Landratsamt Deggendorf, Soziale Angelegenheiten, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
- für Kinderzuschlag- und/oder Wohngeldbezieher das Landratsamt Deggendorf, Wohngeldstelle, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991/3100-118
0991/3100-41-326
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