Im Einzelfall kommen spezielle Hilfen in Betracht, die dazu dienen einen besonderen Bedarf abzudecken.
- Hilfen zur Gesundheit
können Bürgerinnen und Bürger beanspruchen, die nicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind und bedürftig nach dem Gesetz sind.
Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Leistungen der Krankenkassen. Der Berechtigte ist dem Kassenpatienten gleichgestellt. - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) ist der Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Am Lurzenhof 15, 94036 Landshut, Tel. 0871 97512 – 100, zuständig.
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen, z.B. Übernahme von Bestattungskosten
- Hilfe für misshandelte Frauen (Zufluchtsstätte)
Auch hier ist eine Überprüfung des Einkommens und Vermögens durchzuführen.
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Deggendorf
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