18.09.2023 Wer darf das 49€-Ticket benutzen und wer benutzt das 29€-Ticket?

Für wen ist das 49,- € - Ticket gedacht…
Ab der 11. Klasse:
- Gymnasien
- FOS / BOS
- Wirtschaftsschule
- Das 49,-€ -Ticket muss selbst beschafft und mit den Kosten für das jeweilige Schuljahr in Vorleistung gegangen werden
- Am Ende des Schuljahres können die Fahrtkosten beim Landratsamt Deggendorf zur Erstattung eingereicht werden
Benötigt wird hierzu:
- Antrag auf Fahrtkosten - Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Nachweise über die monatlich geleisteten Zahlungen des 49.- Euro- Tickets (Kontoauszüge)
Schüler-/ Familienbelastungsgrenze:
Pro Schüler/ in liegt die Eigenbelastung der Fahrtkosten für das gesamte Schuljahr 2023/ 2024 bei 320,- €. (Schülerbelastungsgrenze). Die Familienbelastungsgrenze von 490,- € wird als Höchstbetrag pro Familie und pro Schuljahr beibehalten.
Befreit von der Schüler-/ Familienbelastung (320,- € / 490,- €) sind:
- Familien die für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten
- Familien die Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten
Rechenbeispiel:
49,- € x 11 Schulmonate = 539,- € - 320,- € Schülerbelastungsgrenze = 219,00€ Erstattungsbetrag
Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne an folgende Rufnummer wenden:
Herr
Christian Griesgraber
Schul-/ Finanzverwaltung
Tel.: 0991/ 3100247
Für wen ist das 29,- € - Ticket gedacht… (Ermäßigungsticket)
Für Schüler der nachfolgend aufgeführten Schulen (Fahrtkosten erstattungsfähig durch das Landratsamt):
- Berufsschulen
- Berufsfachschulen
Fahrtkosten nicht erstattungsfähig durch das Landratsamt (aber berechtigt zum Kauf)
- Fachschulen
- Fachakademien
- Studenten
- Beamtenanwärter
- Freiwilligendienstleistende
Das 29,-€ -Ticket muss selbst beschafft und mit den Kosten für das jeweilige Schuljahr in Vorleistung gegangen werden & am Ende des Schuljahres können die Fahrtkosten der oben genannten erstattungsfähigen Schulen beim Landratsamt Deggendorf eingereicht werden.
Benötigt wird hierzu:
- Antrag auf Fahrkosten - Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Nachweise über die monatlich geleisteten Zahlungen des 29.- Euro- Tickets (Kontoauszüge)
Schüler-/ Familienbelastungsgrenze:
Pro Schüler/ in liegt die Eigenbelastung der Fahrtkosten für das gesamte Schuljahr 2023/ 2024 bei 320,- €. (Schülerbelastungsgrenze). Die Familienbelastungsgrenze von 490,- € wird als Höchstbetrag pro Familie und pro Schuljahr beibehalten.
Befreit von der Schüler-/ Familienbelastung (320,- € / 490,- €) sind:
- Familien die für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten
- Familien die Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten
Rechenbeispiel:
29,- € x 11 Schulmonate = 319,- € - 320,- € Schülerbelastungsgrenze = 0,00€ Erstattungsbetrag
Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne an folgende Rufnummer wenden:
Herr
Christian Griesgraber
Schul-/ Finanzverwaltung
Tel.: 0991/ 3100247
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