27.05.2022 Die Taxiunternehmer müssen die Tarife erhöhen, um entstandene Mehrkosten, wie z.B. die gestiegenen Treibstoff- und Lohnkosten, zu kompensieren.
Das Landratsamt als Erlaubnisbehörde für Taxikonzessionen hat sich mit den Unternehmen auf folgende, ab 01.06.2022 geltende, Taxitarifordnung verständigt:
Die Staffelung des Kilometerpreises fällt weg.
Der neue Kilometerpreis beträgt daher 2,20 € und gilt ab dem 1. Kilometer.
Der Grundpreis wird angehoben von 3,70 € auf 4,20 €.
Für Fahrten mit Großraumtaxen erfolgt eine Erhöhung des Zuschlags von bisher 6,00 € auf 7,00 €.
Der Wartezeitpreis wird von 31 €/Std. auf 36 €/Std. erhöht.
Pauschalfahrten sind entsprechen der Taxitarifordnung nicht möglich, die Fahrten sind nach dem Fahrpreisanzeiger abzurechnen.
Für Sie zuständig
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Oliver
Menacher
Pressesprecher
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Anschrift
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