21.11.2019 Notwendige Anhebung der Taxitarife im Landkreis Deggendorf zum 01.12.2019 wegen erheblich gestiegenen Kosten. Pflicht zur korrekten Tarifermittlung mittels Taxameter im Pflicht-fahrgebiet des Landkreises
Taxifahren wird teurer, darauf weist das Landratsamt Deggendorf als Erlaubnisbehörde für Taxikonzessionen hin.
Die Taxiunternehmen müssen ihr Tarife erhöhen, um die Mehrkosten u.a. für den eingeführten Mindestlohn und die gestiegenen Spritpreise ausgleichen zu können. In vielen deutschen Städten wurden deshalb bereits die Taxitarife deutlich angehoben.
In Deggendorf haben sich die Taxiunternehmen mit dem Landratsamt Deggendorf darauf verständigt, dass der Kilometerpreis stärker gestaffelt wird, denn insbesondere bei Kurzfahrten sind die Kosten für den Unternehmer deutlich erhöht.
Der Kilometerpreis wird daher für die ersten 5 Kilometer angehoben von 1,80 € auf 2,00 €, für den Bereich bis 10 Kilometer von 1,60 auf 1,80 € und ab 10 Kilometer beträgt der Kilometerpreis neuerdings 1,70 €.
Der Grundpreis wurde angehoben von 3,00 € auf 3,70 €.
Für Fahrten mit Großraumtaxen erfolgt eine Erhöhung des Zuschlags von bisher 5,00 € auf 6,00 €.
Der Wartezeitpreis wurde von 28,00 €/Std. auf 31,00 €/Std. erhöht.
Weiterhin weist das Landratsamt Deggendorf ausdrücklich darauf hin, dass Pauschalfahrten nicht zulässig sind und einen Verstoß gegen die erlassene Taxitarifordnung darstellen.
Taxifahrer sind verpflichtet, im Pflichtfahrgebiet (Landkreis Deggendorf) ausschließlich nach dem Fahrpreisanzeiger abzurechnen. Preisabsprachen zwischen dem Kunden und dem Taxifahrer sind nicht zulässig und stellen einen groben Verstoß gegen personenbeförderungsrechtliche Bestimmungen dar.
Rechtlich unzulässige „eigene Preisbestimmungen“ müssen von Seiten des Landratsamtes Deggendorf als Genehmigungsbehörde bußgeldrechtlich verfolgt werden und können zum Widerruf der Taxikonzession führen.
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