1. Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Ukrainische Kinder können in den bestehenden Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe/Kindergarten/Kinderhort) bzw. in der Kindertagespflege angemeldet werden.
Voraussetzungen:
- freier Platz in der Einrichtung/Tagespflegestelle
- gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bzw. der Familie im Landkreis Deggendorf
(= Registrierung bei der Ausländerbehörde und es ist keine Weiterreise geplant)
Ggf. sind bei der Anmeldung noch weitere Voraussetzungen (z.B. Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Nachweis der Sorge- oder Erziehungsberechtigung) nachzuweisen.
Adressen und Kontaktdaten der bestehenden Kindertageseinrichtungen befinden sich auf der Internetseite der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde und auf der Internetseite des Landkreises Deggendorf
Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind in der Regel von den Eltern zu zahlen.
Falls die Kosten nicht selbst getragen werden können, ist ein Antrag auf Übernahme der Kosten möglich.
Informationen und Kontaktdaten zur Vermittlung eines Platzes in der Kindertagespflege befinden sich ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Deggendorf.
Ob für die Betreuung in Tagespflege ein Kostenbeitrag erhoben wird und wie hoch dieser ggf. ist, erfahren Sie bei der Vermittlung des Tagespflegeplatzes.
Leider stehen voraussichtlich nicht in allen Gemeinden des Landkreises Deggendorf derzeit ausreichend freie Plätze in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung, sodass es zu Wartezeiten kommen kann!
Übergangsweise kommt evtl. die stundenweise Betreuung in bestehenden Spielgruppen oder die Teilnahme an Eltern-Kind-Gruppen in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (ggf. vor Ort bei der Gemeinde oder caritativen Einrichtungen erfragen) in Frage.
Ansprechpartner des Landratsamtes Deggendorf für die Hilfe bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz:
(Verständigung ist nur in deutscher Sprache möglich)
Frau Nirschl
Tel.: 0991/3100-372
E-Mail: nirschls@Lra-deg.bayern.de
2. Schulbesuch
Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine an Schulen im Landkreis Deggendorf:
Die „Willkommenskultur“ an den Schulen im Landkreis besteht durch Aufnahme in:
- die Regelklasse an Grundschulen
- Brückenklassen an Mittel-, Realschulen, Gymnasien
Es besteht Schulpflicht ab drei Monaten Aufenthalt in Deutschland.
Die Anmeldung erfolgt folgendermaßen:
- Kinder im Grundschulalter melden sich direkt an der Grundschule ihres Wohnortsprengels an.
=> die Grundschulen finden Sie auf unserer Homepage unter "Schulen" in Bereich Grundschulen - Jugendliche ab Jahrgangsstufe 5 melden sich über eine Schule in der Nähe ihres Wohnortes an und werden dann von den zugeteilten Schulen kontaktiert.
Willkommenskräfte zur personellen Ausstattung der pädagogischen Willkommensgruppen
Lehrkräfte aus der Ukraine, die Deutsch und/oder Englisch sprechen, werden gebeten, sich bei Interesse an einer Lehrtätigkeit hier zu registrieren oder direkt Ihre Bewerbungsunterlagen an das Staatliche Schulamt Deggendorf zu senden.
Bitte senden Sie parallel dazu gerne Ihr Bewerbungsschreiben (mit Lebenslauf, Schulbildung/Studium/Arbeitstätigkeit, falls vorhanden auch Masernschutznachweis und Zeugnisse) an das Staatliche Schulamt Deggendorf