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Umtausch in einen Scheckkartenführerschein

DER LAPPEN GEHT - DIE KARTE KOMMT

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.

Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden müssen. ​ Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.​ Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die angefügten Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.

ACHTUNG!

 Bis zum 19.01.2024 sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihren Papierführerschein umzutauschen!

 Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen bitten wir Sie, sich an die Staffelung zu halten.

 Sie werden laufend in der lokalen Presse informiert.

 

      1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

        Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine. 

        Geburtsjahr des
        Fahrerlaubnisinhabers

        Tag, bis zu dem der
        Führerschein umgetauscht sein muss

        Vor 1953

        19. Januar 2033

        1953 bis 1958

        19. Juli 2022

        1959 bis 1964

        19. Januar 2023

        1965 bis 1970

        19. Januar 2024

        1971 oder später

        19. Januar 2025

        2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
        Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.

        Ausstellungsjahr

        Tag, bis zu dem der
        Führerschein umgetauscht sein muss

        1999 bis 2001

        19. Januar 2026

        2002 bis 2004

        19. Januar 2027

        2005 bis 2007

        19. Januar 2028

        2008

        19. Januar 2029

        2009

        19. Januar 2030

        2010

        19. Januar 2031

        2011

        19. Januar 2032

        2012 bis 18. Januar 2013

        19. Januar 2033



      Formulare

      Gerne senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Anforderung unter Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums und Adresse unter fuehrerschein@lra-deg.bayern.de oder auf telefonische Anfrage zu.

      Notwendige Unterlagen

      • Vorlage des bisherigen Führerscheins
      • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
      • Ausweisdokument

       

      Entstehende Kosten

      30,30 €

      Besonderheiten

      • Für Bürger aus dem Raum Osterhofen besteht die Möglichkeit, den Führerschein bei der KFZ-Außenstelle in Osterhofen, Bahnhofstraße 39 umzutauschen.
      • Die Bundesdruckerei versendet den neuen Kartenführerschein direkt zu Ihnen nach Hause.
      • Ihr "alter Lappen" wird Ihnen auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt.

      Für Sie zuständig

      AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
      Christine Kufner
      Sachbearbeiterin
      0991 3100-51939KufnerC@lra-deg.bayern.de
      S. Rohrmoser
      Sachbearbeiterin
      0991 3100-19939RohrmoserS@lra-deg.bayern.de

      Anschrift

      Landratsamt Deggendorf
      Führerscheinstelle

      Herrenstrasse 18
      94469 Deggendorf
      Adresse im BayernAtlas anzeigen
      Telefon: 0991 3100-199
      Fax: 0991 3100-41-367

      Öffnungszeiten

      Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
      Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
      Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
      Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
      Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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