Umtausch in einen Scheckkartenführerschein
DER LAPPEN GEHT - DIE KARTE KOMMT
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.
Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden müssen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die angefügten Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.
ACHTUNG!
Bis zum 19.01.2024 sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihren Papierführerschein umzutauschen!
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen bitten wir Sie, sich an die Staffelung zu halten.
Sie werden laufend in der lokalen Presse informiert.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Formulare
Gerne senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Anforderung unter Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums und Adresse unter fuehrerschein@lra-deg.bayern.de oder auf telefonische Anfrage zu.
Notwendige Unterlagen
- Vorlage des bisherigen Führerscheins
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
- Ausweisdokument
Entstehende Kosten
30,30 €Besonderheiten
- Für Bürger aus dem Raum Osterhofen besteht die Möglichkeit, den Führerschein bei der KFZ-Außenstelle in Osterhofen, Bahnhofstraße 39 umzutauschen.
- Die Bundesdruckerei versendet den neuen Kartenführerschein direkt zu Ihnen nach Hause.
- Ihr "alter Lappen" wird Ihnen auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Christine Kufner Sachbearbeiterin | 0991 3100-519 | 39 | KufnerC@lra-deg.bayern.de | |
S. Rohrmoser Sachbearbeiterin | 0991 3100-199 | 39 | RohrmoserS@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr