Vorzeitige Führerscheinerteilung
Bei der Erteilung von Ausnahmen für Kraftfahrzeugführer tragen die Fahrerlaubnisbehörden ein hohes Maß an Verantwortung. Den Anliegen der Antragsteller stehen die Interessen der Verkehrssicherheit gegenüber. Bei der Prüfung von Anträgen auf Ausnahmen vom Mindestalter muss immer berücksichtigt werden, dass die Gruppe der jungen Fahranfänger weit überdurchschnittlich an Verkehrsunfällen beteiligt ist, weil sie aufgrund eines allgemein sehr risikoträchtigen, altersspezifischen "Erprobungsverhaltens" nachweisbar schneller fährt als andere Personengruppen, was zusammen mit einem noch unterentwickelten Gefahrenbewusstsein und nicht ausreichender Fahrzeugbeherrschung häufig zu schweren Unfällen führen kann. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat die Fahrerlaubnisbehörden daher angewiesen, im Interesse der Verkehrssicherheit einen strengen Maßstab anzulegen.
Aufgaben / Dienstleistungen
Formulare
- Führerscheinwesen - Ausnahmegenehmigung von vorgeschriebenen Mindestalter Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter gemäß § 10,§ 74 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FeV
- Führerscheinwesen - Ausnahmegenehmigung von vorgeschriebenen Mindestalter (C, CE, D, DE) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter gemäß § 10,§ 74 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FeV
- Führerscheinwesen - Ausnahmegenehmigung von vorgeschriebenen Mindestalter (T) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter gemäß § 10,§ 74 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FeV
- Führerscheinwesen - Medizinisch-psychologisches Gutachten Erklärung zur Vorlage eines med.-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Kraftfahreignung für die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Alexandra Reischl Sachbearbeiterin | 0991 3100-245 | 47 | ReischlA@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr