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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Vorsorge

„Ein Testament zu machen, bedeutet zu Lebzeiten zu regeln, was nach dem Tod mit meinem Nachlass geschehen soll. Aber wie regle ich, was zu Lebzeiten mit mir geschehen soll? Wer kümmert sich um mich, wenn ich mich nicht mehr alleine kümmern kann? Wenn ich alt bin, wenn ich einen Unfall habe, wenn ich krank werde?“

Der Gesetzgeber hat mit der Möglichkeit der Errichtung einer Betreuung dafür gesorgt, dass sich im Falle des Falles immer jemand um Sie kümmern wird. Das Gesetz gibt Ihnen allerdings auch die Möglichkeit selbst zu bestimmen, was in diesen Fällen geschehen soll, indem Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung erstellen.

Mit Hilfe dieser Instrumente können Sie selbst vorsorgen und bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll und wie Sie versorgt werden wollen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zur Verfügung.

Es wird empfohlen, die Vorsorgedokumente an einem für die bevollmächtigte Person bekannten und im Ernstfall zugänglichen Ort aufzubewahren. So ist sichergestellt, dass die Dokumente bei Bedarf im Original vorgelegt werden können.

Lesen Sie sich vor der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente die nachstehenden Hinweise gut durch. Für weitere Hinweise empfehlen wir Ihnen darüber hinaus folgende Broschüren der Justizministerien des Bundes und des Landes Bayern:

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht gegen eine geringe Gebühr zu registrieren. Haben Sie zusammen mit der Vollmacht auch eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung verfasst, können Sie dies in der Registrierung mit angeben.

Unter www.Vorsorgeregister.de erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung einer Vorsorgevollmacht nicht die Erstellung einer solchen ersetzt!

  

 

Gerne beraten wir Sie zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

 

Reischl A. Sachgebietsleiterin
0991 3100-315
0991 3100-41-293
254
 
Schmidt G. Service
0991 3100-306
0991 3100-41-293
PF103
 
Apfelbeck Marianne A, B, C, E, G
0991 3100-293
0991 3100-41-293
PF109
 
Haselbeck S. D, L, P, St
0991 3100-438
0991 3100-41-293
PF106
 
Wagner-Scherer Sandra F, H, Q, V, X, Y, Z
0991 3100-185
0991 3100-41-293
PF108
 
Stadler S. N, Sch, Sp
0991 3100-514
0991 3100-41-293
PF106
 
Sayler Bernhard I, J, K, L, M, S (ohne Sch, Sp, St)
0991 3100-459
0991 3100-41-293
PF108
 
Lochschmidt R. O, R, T, U, W, Betreuer/innen
0991 3100-284
0991 3100-41-293
PF107
 
Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

Pater-Fink-Straße 8
94469 Deggendorf 0991 3100-306 0991 3100-41-293 E-Mail versenden Kartenansicht

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