„Ein Testament zu machen, bedeutet zu Lebzeiten zu regeln, was nach dem Tod mit meinem Nachlass geschehen soll. Aber wie regle ich, was zu Lebzeiten mit mir geschehen soll? Wer kümmert sich um mich, wenn ich mich nicht mehr alleine kümmern kann? Wenn ich alt bin, wenn ich einen Unfall habe, wenn ich krank werde?“
Der Gesetzgeber hat mit der Möglichkeit der Errichtung einer Betreuung dafür gesorgt, dass sich im Falle des Falles immer jemand um Sie kümmern wird. Das Gesetz gibt Ihnen allerdings auch die Möglichkeit selbst zu bestimmen, was in diesen Fällen geschehen soll, indem Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung erstellen.
Mit Hilfe dieser Instrumente können Sie selbst vorsorgen und bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll und wie Sie versorgt werden wollen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zur Verfügung.
Es wird empfohlen, die Vorsorgedokumente an einem für die bevollmächtigte Person bekannten und im Ernstfall zugänglichen Ort aufzubewahren. So ist sichergestellt, dass die Dokumente bei Bedarf im Original vorgelegt werden können.
Lesen Sie sich vor der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente die nachstehenden Hinweise gut durch. Für weitere Hinweise empfehlen wir Ihnen darüber hinaus folgende Broschüren der Justizministerien des Bundes und des Landes Bayern:
- Broschüre „Betreuungsrecht“ (Bundesjustizministerium)
- Broschüre „Patientenverfügung“ (Bundesjustizministerium)
- Broschüre „Unfall, Krankheit, Alter“ (Bayerisches Justizministerium)
- Broschüre „Vorsorgeberater“ (Bayerisches Justizministerium)
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht gegen eine geringe Gebühr zu registrieren. Haben Sie zusammen mit der Vollmacht auch eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung verfasst, können Sie dies in der Registrierung mit angeben.
Unter www.Vorsorgeregister.de erhalten Sie hierzu weitere Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung einer Vorsorgevollmacht nicht die Erstellung einer solchen ersetzt!
Gerne beraten wir Sie zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Pater-Fink-Straße 8
94469
Deggendorf
0991 3100-306
0991 3100-41-293
E-Mail versenden
Kartenansicht