Betreuungsverfügung (Download)
Sollten Sie sich dazu entschließen, keine Vorsorgevollmacht zu erteilen, sollten Sie wenigstens mit Hilfe einer Betreuungsverfügung für ein etwaiges Betreuungsverfahren vorsorgen.
In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, wenn eine Betreuung notwendig wird. Sie können außerdem festlegen, wer nicht zu ihrem Betreuer bestellt werden soll. Diese Vorschläge sind für das Gericht verbindlich, solange die von Ihnen genannte Person für die Führung der Betreuung geeignet und bereit scheint.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Betreuungsverfügung.
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