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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Vereinsförderung

1. Förderungen durch den Landkreis Deggendorf

Im Rahmen der freiwilligen Leistungen fördert der  Landkreis Deggendorf  die Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen auf der Grundlage einer eigenen Sportförderrichtlinie.

Die Förderung besteht aus drei Säulen:

  • Pro-Kopf-Förderung in Höhe von 6 € pro Jugendlichem bis 18 Jahren in Sportvereinen (bei Schützenvereinen vom 12. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr), diese Förderung wird jährlich ohne Antrag ausbezahlt
  • Bezuschussung von „Schnupperstunden“ im Rahmen des schulischen Sportunterrichts
  • Förderung der Ausrichtung bzw. der Teilnahme von überregionalen Sportveranstaltungen mit jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern (formloser Antrag)

Mehr Informationen finden Sie hier.

2. Vereinspauschale des Freistaates Bayern

Die Übungsleiterzuwendungen an die Sport- und Schützenvereine wurde im Jahr 2006 eingestellt und durch die sogenannte Vereinspauschale ersetzt. Kennzeichen dieser staatlichen Förderung ist, dass dabei nicht auf Kosten abgestellt wird, sondern den Sportvereinen der Zuschuss in pauschalierter Form gewährt wird. Als Parameter für die Höhe des zu gewährenden Zuschusses dienen dabei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie die Mitgliedereinheiten (ermittelt aus der Zahl der Vereinsmitglieder, der Zahl der jugendlichen Vereinsmitglieder und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahren sowie der Zahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen).

Allgemeine Fördervoraussetzungen, die zur Gewährung erfüllt sein müssen

  • Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
  • Vereinssitz in Bayern und Mitglied bei einem der folgenden Dachverbände:
    Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. (BVS Bayern), Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB)
  • Anzahl der Kinder/ Jugendliche bis einschl. 17 und jungen Erwachsenen bis einschl. 26 Jahren muss min. 10 % der Gesamtmitgliederzahl betragen. (Entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports)
  • Der Verein muss min. 500 Fördereinheiten (FE) erreichen, diese werden wie folgt berechnet: (Mitglieder unter 27 Jahren x 10) + (Mitglieder mit Behinderung x 10) + übrige Mitglieder + (eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen/halber Lizenzen x 650/975/1300) = FE

Mehr Informationen finden Sie hier.

3. Energiepreiszuschuss des Freistaates Bayern

Für Sport- und Schützenvereine, welche 2023 die Vereinspauschale beantragt haben, besteht die Möglichkeit ebenfalls einen Energiepreiszuschuss zu beantragen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Staudinger Jutta Sachgebietsleiterin
0991 3100-251
103
 
Janich Markus Sachbearbeiter
0991 3100-252
104
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991/3100-252 0991/3100-41-251 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr; Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

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