Im Rahmen der freiwilligen Leistungen fördert der Landkreis Deggendorf die Jugendarbeit in den Sportvereinen auf der Grundlage einer eigenen Sportförderrichtlinie (siehe unten Merkblätter).
Die Förderung besteht aus drei Säulen:
- Pro Kopf Förderung in Höhe von 6 € pro Jugendlichem bis 18 Jahren im Sportverein (bei Schützen vereinen vom 12. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
- Förderung der Ausrichtung bzw. der Teilnahme von überregionalen Sportveranstaltungen mit jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern (formloser Antrag)
- Bezuschussung von „Schnupperstunden“ im Rahmen des schulischen Sportunterrichts (siehe unter Formulare)
Herrenstrasse 18
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Deggendorf
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Montag - Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr; Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr