Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (Gesundheitszeugnis)
Derzeit sind keine Belehrungen möglich!
Es können Belehrungen durch beauftragte Ärzte durchgeführt werden.
Gerne können Sie sich im Gesundheitsamt nach beauftragten Ärzten erkundigen.
Personen, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen oder in Küchen arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt führt jeden letzten Donnerstag im Monat eine Belehrung durch.
Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich. (Siehe "Für sie zuständig")
Es fällt eine Gebühr von 14,00 Euro an.
- neben dem Gesundheitsamt können auch beauftragte Ärzte die Belehrung durchführen. Halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Hausarzt.
- ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen benötigen keine offizielle Belehrung, es ist jedoch erforderlich, dass sie sich über den hygienegerechten Umgang mit Lebensmitteln informieren. (siehe "Dokumente")
Merkblatt
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Rosemarie Gilch Sachbearbeiterin | 0991 3100-151 | PF02 | GilchR@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße
Gesundheitswesen
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr