Dem Gesundheitsamt Deggendorf kommt eine besondere Rolle im bevölkerungsbezogenen Infektionsschutz des Landkreises Deggendorf zu. Entsprechende Rechtsgrundlage hinsichtlich der übertragbaren Erkrankungen ist das Infektionsschutzgesetz, in denen die meldepflichtigen Krankheiten und meldepflichtigen Nachweise von Krankheitserregern aufgeführt sind.
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten (insbesondere die im § 6 und § 7 IfSG gesetzlich definierten und wörtlich genannten, jedoch auch die nicht wörtlich genannten nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG) rasch festzustellen und eine Verbreitung der übertragbaren Erkrankung zu verhindern bzw. einzudämmen. Es handelt sich hierbei um einen individuellen und allgemeinen, also bevölkerungsbezogenen, Infektionsschutz zugleich.
Ein besonderes Augenmerk liegt hier seit jeher und auch heute in der frühzeitigen Erkennung insbesondere auch von Tuberkuloseerkrankten und von Kontaktpersonen von an offener, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose erkrankten Personen. Die Mitarbeiter, die sich dieser Angelegenheit annehmen, sind Teil der sogenannten Tuberkulosefürsorge.
Trotz sämtlicher Bemühungen aller Akteure im Gesundheitswesen bleibt die Belastung durch Tuberkulose weltweit groß. Geschätzt erkrankten im Jahr 2021 10,6 Millionen Menschen an Tuberkulose; 1,6 Millionen starben an der Krankheit. Angesichts des andauernden Kriegsgeschehens in der Ukraine und weltweiter Migrationsbewegungen hat Tuberkulose – auch in Deutschland – nach wie vor eine hohe und nicht zu vernachlässigende Relevanz. Nach einem kontinuierlichen Rückgang in den Jahren nach 2016 gab es im Jahr 2022 erstmals wieder einen leichten Anstieg der Tuberkuloseinzidenzen in Deutschland. Auch wenn Deutschland mit einer Inzidenz von 5 pro 100‘000 Einwohner als Niedriginzidenzland gilt, darf die Tuberkulose nicht aus dem Blick verloren werden. Für eine erfolgreiche Kontrolle ist die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen entscheidend. So tragen unter anderem der Öffentliche Gesundheitsdienst, Individualmedizin und Wissenschaft gemeinsam dazu bei, Erkrankte früh auszumachen, diese medizinisch gut zu versorgen und eine Ausbreitung der Erkrankung zu vermeiden.
Das oben genannte Aufgabenspektrum nehmen insbesondere die Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure, die Ärztinnen und Ärzte sowie die Mitarbeiter der Tuberkulosefürsorge auf rechtlicher Grundlage wahr und sichern dieses fachlich ab.
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