„Männer und Frauen sind gleichberechtigt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Verschiedene Bundes- und Landesgesetze konkretisieren diesen verfassungsrechtlichen Auftrag. Nach dem Bayer. Gleichstellungsgesetz bestellen die Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hinwirken.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
Information – Beratung - Hilfe – Bewusstseinsbildung
- Innerbehördlich:
- Mitwirkung am Gleichstellungskonzept und an Maßnahmen zur Umsetzung
- Beratung von Bediensteten in gleichstellungsrelevanten Fragen
- Teilnahme an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
- Begleitung der Personalentscheidungen
- Landkreisweit:
- Allgemeine gesellschaftspolitische Maßnahmen zur Förderung des Gleichstellungsgedankens und der Chancengleichheit
- Information und Aufklärung über noch bestehende Problemfelder geschlechtsspezifischer Benachteiligung
- Kontaktpflege zu Frauenverbänden
- Öffentlichkeitsarbeit (Medienarbeit, Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, wie Weltfrauentag, Girls Day, Boys Day, Netzwerkarbeit z.B. "Ladies Lunch", etc.)
- Moderation des Runden Tisches „Häusliche Gewalt“
- Hilfestellung/Beratung für Frauen in Konfliktsituationen in Beruf, Familie und Partnerschaft sowie bei Benachteiligung und Diskriminierung
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr