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In Bayern stehen noch über 40 Mio. LEADER-Mittel zur Verfügung

24.02.2021 Die Interessensbekundung für die neue Förderperiode 2023 - 2027 startet jetzt. Die aktuelle Förderperiode wurde bis 2022 verlängert. Im 5. LEADER-Forum am 24. Februar 2021, das online stattfinden musste, wurden die LAGs gebeten noch einmal "Volldampf" zu geben, denn Geld sei noch genug vorhanden.

Über 100 LEADER-Akteure nahmen am LEADER-Forum 24.02.2021 per Videokonferenz teil. Es wurde von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch einmal bestätigt, dass die aktuelle Förderperiode aufgrund Brexit und Corona bis 31.12.2022 dauert. Die Fortführung erfolgt nach bisherigem Recht mit neuem Geld. Für LEADER stehen in Bayern nach aktuellem Sachstand rd. 31 Mio. Euro neue Mittel zur Verfügung. Hinzu kommen noch vorhandene Restmittel von ca. 10 Mio. Euro. Somit stehen ausreichend Mittel für die bestehenden Lokalen Aktionsgruppen für die Jahre 2021 und 2022 für neue Projekte zur Verfügung. Ab 01.01.2021 werden  Projektauswahlverfahren generell mit „Beschlüssen unter Vorbehalt“ vorgenommen. Es besteht eine Umsetzungschance für alle bewilligungsreifen Projekte gemäß Ranking. 

Für die neue Förderperiode werden bereits die Vorbereitungen getroffen. Eine digitale Interessenbekundung ist die  Voraussetzung für eine spätere Bewerbung bzw. Anerkennung im LEADER-Auswahlverfahren. Der Zeitplan in Bayern sieht die Interessensbekundung bis 21. Mai 2021 vor. Die Ausschreibung erfolgt nach aktuellem Sachstand voraussichtlich ab Mitte 2021. Die neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 eingereicht, die LAGs werden dann voraussichtlich im 2. Halbjahr 2022 ausgewählt. Die Anerkennung kann erfolgen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU- u. Bundesebene vorliegen. Ziel ist der Start in die neue Förderperiode am 01.01.2023.

Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode erfolgt die Evaluierung der aktuellen LES in LAG-Hoheit. Das neue Querschnittthema ist "Resilienz", d. h. Krisenfestigkeit und Wandlungsfähigkeit in der regionalen Entwicklung. Fünf wesentliche Herausforderungen sind zu bewältigen: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschutz und Artenvielfalt, Sicherung der Daseinsvorsorge, Regionale Wertschöpfung und sozialer Zusammenhalt. Die Mittelausstattung für die LAGs soll mindestens so hoch sein wie am Anfang dieser Förderperiode (ca. 1,5 Mio.€/LAG). 


Link zur Information des StMELF

Kategorien: Wirtschaft & Regionalmanagement

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