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FAQ

Informationen von der Bundesregierung zur Ukraine-Hilfe finden Sie auf Deutsch und Ukrainisch unter folgendem Link:

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Kontakt (nur vormittags)

Bürgertelefon 0991/3100-111 (nur eingeschränkt erreichbar)

E-Mail: Ukraine-Hilfe@Lra-deg.bayern.de

Ich komme aus der Ukraine und bin bei Verwandten/Freunden untergekommen

Bitte füllen Sie unser PDF-Formular aus und schicken Sie dieses per Mail an auslaenderamt@Lra-deg.bayern.de

Diese Meldung ist wichtig, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen, über Entwicklungen und rechtliche Änderungen zu informieren und Unterstützungsangebote machen zu können. Aktuell ist ein Aufenthalt von Menschen aus der Ukraine bis zu 90 Tagen grundsätzlich zulässig. Sollte die Lage angespannt bleiben oder sich weiter zuspitzen, werden für die gemeldeten Personen weitere Schritte veranlasst.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Ist es möglich eine Vollmacht auszustellen?

Personen, die aus der Ukraine einreisen, und sich wegen Sprachbarrieren, Alter, Gesundheit oder anderer Einschränkungen nicht vollumfänglich selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, haben die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens für Behörden-und Gesundheitsangelegenheiten zu bevollmächtigen.

Das folgende Formular (deutsche Fassung, Fassung in ukrainischer Sprache) ist nur gültig, wenn es handschriftlich unterschrieben ist.

Download

Auskünfte zu Vorsorgevollmachten und zum Betreuungsrecht erhalten Sie bei:

Landratsamt Deggendorf
Betreuungsstelle
Pater-Fink-Str. 8
94469 Deggendorf

Tel.: 0991/3100-315 oder -284
Fax: 0991/3100-293
Mail: betreuungsstelle@lra-deg.bayern.de

Gibt es finanzielle Unterstützung oder Leistungen

Sollten öffentliche Hilfen (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Unterkunft) benötigt werden, ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu per Mail an asylblg@Lra-deg.bayern.de.

Ebenfalls erforderlich ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes. Mehr dazu finden Sie hier.

Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine bleiben?

Personen aus der Ukraine können aktuell 90 Tage ohne besonderes Visum bleiben. Nachdem die Europäische Union am 03.03.2022 den Beschluss für eine vorübergehende Schutzgewährung erlassen hat, erhalten die Betroffenen ein befristetes Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre).

Hierzu ist als erstes eine Registrierung notwendig. Die nötigen Schritte finden Sie hier.

Dürfen die Flüchtlinge aus der Ukraine arbeiten?

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die Erwerbstätigkeit erlaubt.

Hierzu ist als erstes eine Registrierung notwendig. Die nötigen Schritte finden Sie hier.

Zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:

Anerkennungsmöglichkeiten – MigraNet – IQ Netzwerk Bayern – Passau

Arbeiten in Deutschland – Make it in Germany

Zeugnisbewertung Anabin

Folgende Behörden und Organisationen bieten eine Vermittlung von Arbeitsstellen an:

Die Vereinigung bayerische Wirtschaft bietet speziell für ukrainische Flüchtlinge in Abstimmung mit dem bayerischen Innenministerium die Online Plattform „sprungbrett into work“ an, worauf Unternehmen Stellenangebote eintragen können, die dann sukzessive in Ukrainisch übersetzt werden. Für die Ukrainer*innen besteht auf der Plattform die Möglichkeit, nach passenden Stellenangeboten zu suchen und sich online zu bewerben.

Zudem wird eine Hotline (Telefon: +49 891 8955 29111, E-Mail: hotline@sprungbrett-into-work.de) angeboten, die sowohl für Unternehmen als auch für geflüchtete Ukrainer*innen zur Verfügung steht und zu allen relevanten Themen bezüglich der Beschäftigungsaufnahme, zu Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen informiert. Sowohl die Website als auch die Hotline werden zweisprachig in Deutsch und Ukrainisch verfügbar sein.

Zusätzlich läuft die die Vermittlung von Arbeitsstellen für alle Personen in Deutschland von staatlicher Seite über die Agentur für Arbeit Deggendorf. Dieses Angebot ist aber nicht speziell auf ukrainische Flüchtlinge ausgelegt:
Wenn Sie eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, ist die Agentur für Arbeit Deggendorf für Sie da: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit. Außerdem beraten wir Sie und vermitteln Ihnen konkrete Jobangebote. Bei ausreichenden Sprachkenntnissen gibt es verschiedene Förderleistungen. Wir besprechen gerne die Einzelheiten mit Ihnen. Besuchen Sie die Seite www.arbeitsagentur.de/ukraine der Agentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit Deggendorf
Hindenburgstr. 34
94469 Deggendorf
E-Mail: Deggendorf@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555 00 oder 0991 3101 333

Das Portal „jobbörse.de“ hat ebenfalls eine kostenfreie Initiative zur Vermittlung von Arbeit für ukrainische Flüchtlinge gestartet. Weitere Informationen finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter: www.jobbörse-stellenangebote.de/refugees/  

 

Können die Flüchtlinge aus der Ukraine einen Integrationskurs besuchen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge öffnet die Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine.

Nähere Informationen können Sie diesem Infoblatt entnehmen:
https://www.landkreis-deggendorf.de/media/40149/bamf-ukraine.pdf

Die VHS Deggendorfer, die IFP – Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung, das Bildungszentrum ISA Deggendorf und das BFZ Landshut – Außenstelle Deggendorf, bieten Sprachkurse an, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden können.

Interessenten können Sich bei den Anbietern unter folgenden Kontaktdaten melden:

VHS Deggendorfer Land e. V.
Amanstr. 11
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 32015-0
Fax: 0991 32015–59
E-mail: info@vhs-deggendorf.de 
Homepage: www.vhs-deggendorf.de


IFP – Gesellschaft für Fortbildung und
Personalentwicklung mbH
Landshuter Str. 13
93047 Regensburg
Telefon: 0941/585410
Homepage: www.ifp-fortbildung.de


Bildungszentrum ISA GmbH
Graflinger Straße 29
94469 Deggendorf
Tel.: 0991/38313106
Homepage: www.isa-bildung.de


bfz gGmbH Landshut / Außenstelle Deggendorf
Frau Tanja Fey
Poststr. 2
94469 Deggendorf
Telefon: (0991) 37 122-26
Telefax: (0991) 37 122-22
E-Mail-Adresse: tanja.fey@bfz.de 


DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK
gemeinnützige GmbH
Am Platzl 13a 94315 Straubing
TEL +49(0)9421|18985-0
MAIL straubing@deb-gruppe.org
WEB www.deb.de
FB www.deb.de/facebook
Zusätzlich zu den Sprachkursen bietet das DEB auch Anpassungslehrgänge für Pflege- und Sozialberufe an, um einen schnellen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Der Studienkreis ist ein bundesweiter, zertifizierter Anbieter für Nachhilfe. Der Standort Deggendorf möchte gerne die Flüchtlinge unterstützen. Deswegen bieten sie einen kostenlosen Deutschkurs für Flüchtlinge aus der Ukraine an. Es steht eine qualifizierte Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache sowie entsprechendes Material bereit.
Ort: Studienkreis Deggendorf, Bahnhofstr. 53
Zeit: 10x Montags, 16:30 – 18:00 Uhr
Anzahlteilnehmer: 1-6
Start: ab sofort möglich
Anmeldung notwendig! Mit Name und Telefonnummer bitte an
Nicole Feldengut
Tel: 0991/29792737
deggendorf@studienkreis.de

Wohin kann man sich wenden, wenn psychologische Hilfe benötigt wird?

Die Krisendienste Bayern haben auf Ihrer Website ein Infoblatt mit Anlaufstellen für Personen die von akuten psychischen Krisen betroffen sind, veröffentlicht:

https://www.krisendienste.bayern/2022/03/17/ukraine/

 

Folgende Adressen stehen Ihnen außerdem zur Verfügung:

  • Telefonseelsorge: 0800/111-0-111 oder 0800/111-0-222
  • Elterntelefon: 0800/111-0-550
  • Nummer gegen Kummer (für Jugendliche): 116-111
  • Kinder- und Jugendtelefon: 0800/1-11-03-33

SPDI – Sozialpsychiatrischer Dienst
Frau Spatz
Luitpoldstr. 14
94447 Plattling
Tel.: 09931 89609 0

Gesundheitlicher Sozialdienst am Landratsamt
Frau Hölzl
0991 3100-316
HoelzlM@lra-deg.bayern.de

Kann mit einem ukrainischen Führerschein bei uns gefahren werden?

Führerscheine, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, sind bei einem längerfristigen Aufenthalt in einem EU-Land nur sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Personen ihre Führerscheine normalerweise umschreiben lassen und dafür je nach Herkunftsland eine neue Fahrprüfung ablegen.

Das Europäische Parlament hat nun eine Verordnung der EU-Kommission verabschiedet, nach der die Führerscheine von Geflohenen und Schutzsuchenden aus der Ukraine in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Somit werden gültige ukrainische Führerscheine von Inhabern, welchen gemäß Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG i. V. m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, im gesamten EU – Gebiet anerkannt, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich.

Können Flüchtlinge mit Bus und Bahn fahren?

Können Flüchtlinge mit Bus und Bahn fahren?

Für den kostenlosen Transport mit Zügen der Deutschen Bahn  finden Sie Informationen unter Help Ukraine (bahn.de)
Im Fernverkehr ist ein sog. „help-Ukraine-Ticket“ erforderlich, Sie erhalten bei der Einreise oder an DB-Schaltern die erforderlichen Informationen.
Nahverkehrszüge können bei Vorlage des ukrainischen Passes kostenlos genutzt werden.

Die Nutzung von Busses im örtlichen Nahverkehr (VDW) ist nicht mehr kostenlos.
Informationen zu den Fahrplänen und den Tickets der Busse finden Sie unter Landkreis Deggendorf | Verbundtarif DonauWald (vdw-mobil.de)
Bitte beachten Sie auch das Angebot für Rufbusse, die das Netz der bestehenden Buslinien ergänzen (unter Angebote).

Ich brauche ärztliche Hilfe: An wen kann ich mich wenden?

Notfall: Wer in Not ist kann unabhängig von seinem Registrierungsstatus Hilfe bekommen:
Die Notrufnummern in Deutschland sind:

  • Rettungsdienst: 112
  • Giftnotruf: +49 30 19240

Ärztliche Hilfe mit oder ohne Registrierung im Ankerzentrum (PIK-Registrierung)

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Ausländeramt Deggendorf stellt dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können.

Der Behandlungsschein kann per E-Mail asylblg@lra-deg.bayern.de unter Angabe folgender Daten angefordert werden:

  • Name und Anschrift der zu behandelnden Person (Bei minderjährigen Personen auch den Namen des Erziehungsberechtigten)
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Ankunftsnachweis 
  • Name und Adresse der Arztpraxis

In Absprache mit der Arztpraxis kann der Behandlungsschein auch direkt von der Arztpraxis angefordert werden. 

Die Hausärzte in Ihrer Umgebung können Sie auf folgender Website suchen:

https://dienste.kvb.de/arztsuche/app/erweiterteSuche.htm

In der Nacht, an Feiertagen oder an einem Wochenende können Sie um Hilfe von einem Hausarzt zu bekommen sich auf an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.
Diesen erreichen Sie unter folgender Nummer:  116 117

Allgemeine Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie auf folgender Website:

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung

Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch den Informationsflyer der Stiftung Kinderhospiz München

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