Ukrainische Flüchtlinge, die bei uns ankommen, benötigen natürlich Wohnraum.
Soweit keine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden in Deutschland möglich ist,
werden die Geflüchteten zunächst zentral in Sammelunterkünften unterkommen und nach Möglichkeit in private Wohnungen verteilt.
Zuständig für die Unterbringung ist der Freistaat Bayern, die Landkreisverwaltung übernimmt hier im Auftrag die Verteilung und Unterbringung.