Haben Sie Wohnraum den Sie für diese Aktion aktuell zur Verfügung stellen möchten?
Wir haben ein Formblatt vorbereitet für Sie, mit dem Sie uns das Angebot unverbindlich mitteilen können.
Bitte füllen Sie das Formblatt aus und senden Sie es per Mail an die Adresse Ukraine-Hilfe@Lra-deg.bayern.de
Mitarbeiter aus unserem Ukraine-Hilfsteam werden sich bei Rückfragen an Sie direkt wenden und natürlich auch, wenn wir Ihr Angebot vermitteln können.
Falls Sie keine Miete, sondern nur eine Nebenkostenerstattung für die Zurverfügungstellung des Wohnraumes wünschen, können Sie unkompliziert dieses Formular ausfüllen und an die E-Mail-Adresse Ukraine-Hilfe@LRA-DEG.bayern.de senden.
Pro untergebrachte Person und pro Monat beträgt die Nebenkostenpauschale 40 €.
Wenn Sie eine darüber hinausgehende Miete verlangen möchten, müssen Sie einen Mietvertrag mit den ukrainischen Personen abschließen.
Möglicherweise haben die Geflüchteten Anspruch auf Bürgergeld (SGB-II-Leistungen) oder Grundsicherung im Alter (SGB-XII-Leistungen).
Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Mietzahlungen als Sozialleistung übernommen werden. Die Hilfesuchenden müssten dies beim jeweiligen Sozialleistungsträger erfragen.