Sozialleistungen
Sobald Kriegsflüchtlinge aus dem Gebiet der Ukraine dem Ausländeramt Deggendorf gemeldet wurden besteht die Möglichkeit, Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zu beantragen (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Übernahme Unterkunftskosten).
Zur Übernahme der Unterkunftskosten beachten Sie bitte auch die Erläuterungen im Reiter „Ich biete Wohnraum“.
Zuständig für die Hilfegewährung ist ebenfalls das Ausländeramt Deggendorf.
Anfragen hierzu können per Mail an asylblg@lra-deg.bayern.de gerichtet werden.
Den Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen finden Sie hier.
Die Außenstelle des Landratsamtes (Ausländeramt - Asylbewerberleistungen) in der Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf, ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Leistungen für die Zeit ab 01.06.2022
Arbeitslosengeld II
Sobald Geflüchteten aus der Ukraine eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorliegt, besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Deggendorf, Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf, zu beantragen.
Infoblatt Jobcenter - Anspruch auf Grundsicherung
Infoblatt-Ukraine_Jobcenter Landkreis Deggendorf_deutsch
Інформаційний бюлетень Україна_Jobcenter Landkreis Deggendorf_ukrainisch
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zudem Fragen und Antworten in einem FAQ Ukraine Informationen zur Verfügung gestellt:
FAQ Ukraine - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Geflüchtete Personen aus der Ukraine, denen eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG ausgestellt wurde, und die Altersgrenze erreicht haben, können beim Landratsamt Deggendorf, Soziale Angelegenheiten, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, Grundsicherungsleistungen im Alter beantragen. Dies gilt auch für Personen, die im Heimatland bereits eine Altersrente erhalten haben.
Menschen, die wegen Behinderung oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als erwerbsgemindert gelten, können beim Landratsamt Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung beantragen.
Infoblatt zur Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Antrag auf Grundsicherung