Frühlingsblüte_tn.pictures.jpg
Blumen und Biene
Lämmer
Lalling

Sozialleistungen

Sozialleistungen

Sobald Kriegsflüchtlinge aus dem Gebiet der Ukraine dem Ausländeramt Deggendorf gemeldet wurden besteht die Möglichkeit, Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zu beantragen (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Übernahme Unterkunftskosten).

Zur Übernahme der Unterkunftskosten beachten Sie bitte auch die Erläuterungen im Reiter „Ich biete Wohnraum“.

Zuständig für die Hilfegewährung ist ebenfalls das Ausländeramt Deggendorf.

Anfragen hierzu können per Mail an asylblg@lra-deg.bayern.de gerichtet werden.

Den Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen finden Sie hier.

Die Außenstelle des Landratsamtes (Ausländeramt - Asylbewerberleistungen) in der Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf, ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.

Leistungen für die Zeit ab 01.06.2022

Arbeitslosengeld II

Sobald Geflüchteten aus der Ukraine eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorliegt, besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Deggendorf, Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf, zu beantragen.

Infoblatt Jobcenter - Anspruch auf Grundsicherung

Infoblatt-Ukraine_Jobcenter Landkreis Deggendorf_deutsch

Інформаційний бюлетень Україна_Jobcenter Landkreis Deggendorf_ukrainisch

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zudem Fragen und Antworten in einem FAQ Ukraine Informationen zur Verfügung gestellt:

FAQ Ukraine - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Geflüchtete Personen aus der Ukraine, denen eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG ausgestellt wurde, und die Altersgrenze erreicht haben, können beim Landratsamt Deggendorf, Soziale Angelegenheiten, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, Grundsicherungsleistungen im Alter beantragen. Dies gilt auch für Personen, die im Heimatland bereits eine Altersrente erhalten haben.

Menschen, die wegen Behinderung oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als erwerbsgemindert gelten, können beim Landratsamt Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung beantragen.

Infoblatt zur Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Deutsch

Ukrainisch

Antrag auf Grundsicherung

Deutsch

Ukrainisch

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.