06.09.2021 Das Projekt Unterstützung Bürgerengagement I der LAG Deggendorf ist abgeschlossen. Das Folgeprojekt mit erneut insgesamt 22.223 EUR wurde bewilligt. Erste Maßnahmenvorschläge können bis 8. Oktober 2021 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Im Rahmen des LEADER-Projektes „Unterstützung Bürgerengagement“ fördert die LAG Landkreis Deggendorf seit 2018 Kleinprojekte, die das bürgerschaftliche Engagement in unserem Landkreis stärken und einen positiven Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten. Bis heute konnten insgesamt 20 Projekte mit 22.223 EUR gefördert werden. Aufgrund der Verlängerung der Förderperiode 2014 - 2022 konnte das Projekt "Unterstützung Bürgerengagement" erneut beantragt werden. Die Bewilligung wurde der LAG Deggendorf Anfang September erteilt. Vorschläge für förderwürdige Kleinprojekte können ab sofort wieder bei der Geschäftsstelle eingereicht werden (Maßnahmenbeschreibung). Bis Ende 2023 hat die LAG Deggendorf Zeit, das Budget von insgesamt 22.223 EUR zu vergeben.
Nach der Einreichung der Maßnahmenbeschreibung eines Projektes im Gebiet der LAG entscheidet der LAG-Beirat über die Förderwürdigkeit der Maßnahme. Maximal können 90% der nachgewiesenen Kosten je Maßnahme übernommen werden, bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 EUR. Die Mindestförderung muss 500 EUR pro Einzelmaßnahme betragen. Die Förderung der Mehrwertsteuer ist nicht möglich. Von der Förderung ausgeschlossen sind bereits begonnene Maßnahmen, wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen, Fahrtkosten, wiederkehrende Vereinsaktivitäten, gebrauchte Technik oder Ausstattung, Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, laufende Betriebsausgaben wie Mieten, Bauhofleistungen, Druck von kostenpflichtigen Büchern, Karten und Broschüren. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind kommunale Körperschaften. Pro Akteur werden maximal zwei Maßnahmen gefördert. Nach Befürwortung der Maßnahme durch den LAG-Beirat wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Zielvereinbarung darf mit der Umsetzung begonnen werden. Nach Abschluss der Maßnahme muss der Maßnahmenträger Sachbericht, Belege und Presseartikel bzw. Fotos einreichen. Anschließend zahlt die LAG-Geschäftsstelle die Förderung aus.
Kontakt: leader@landkreis-deggendorf.de
weitere Informationen: Bürgerengagement fördern
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