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Neue Auswahlrunde Unterstützung Bürgerengagement LEADER

25.01.2022 Frist für Förderanträge ist der 04. März 2022. Es muss nicht immer ein großes Projekt sein, auch mit vielen kleinen Ideen von aktiven Bürgern kann das kulturelle, soziale, sportliche und ökologische Leben in der Region geprägt und gefördert werden. Im Rahmen des Projektes „Unterstützung Bürgerengagement“ fördert die LAG Landkreis Deggendorf Kleinprojekte, die das bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Deggendorf stärken und einen positiven Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten.

Unterstützung Bürgerengagement LEADER LAG Deggendorf

In der Förderperiode 2014 – 2022 konnte erstmalig das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ beantragt werden. Die LAG Landkreis Deggendorf e. V. konnte ab September 2017 Einzelmaßnahmen umsetzen. Es wurden 22.219,69 EUR an 20 Maßnahmenträger ausgezahlt. Insgesamt sind in sechs Auswahlrunden 50 Maßnahmenvorschläge eingereicht worden. Fünf Maßnahmen mussten aus sachlichen Gründen (Corona-Pandemie) zurückgezogen werden.

Aufgrund der Verlängerung der laufenden Förderperiode bis 31.12.2022 wurde erneut Antrag auf Bürgerengagement in Höhe von 20.000 EUR gestellt. Dazu stellt der Landkreis Deggendorf wieder die Zwischenfinanzierung sowie den Eigenanteil in Höhe von 2.223 EUR zur Verfügung. Erste Maßnahmen wurden bereits vom LAG-Beirat ausgewählt. Neue Maßnahmenvorschläge können nun noch bis 4. März 2022 bei der LAG-Geschäftsführung eingereicht werden. Im Moment stehen noch Restmittel in Höhe von 9.743 Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind ehrenamtliche lokale Akteure wie z. B. Vereine, Privatpersonen, Organisationen usw. Kommunen sind nicht antragsberechtigt. Der Maßnahmenvorschlag muss fristgerecht auf dem LAG-eigenen Formular bei der LAG-Geschäftsführung eingereicht werden. Die „Regelungen und Grundsätze der LAG Deggendorf beim Projekt Unterstützung Bürgerengagement“ sind einzuhalten. Die eingereichten Vorschläge werden durch den LAG-Beirat im Rahmen der nächsten Sitzung beraten und beschlossen. Nach Abschluss einer Zielvereinbarung darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Abgerechnet wird im Anschluss nach Einreichung des Sachberichts, von Belegen und Fotos direkt mit der LAG-Geschäftsstelle. Es können bis zu 90% der Kosten ohne Mehrwertsteuer übernommen werden, höchstens aber 2.500 EUR. Die Mindestförderung muss 500 Euro pro Einzelmaßnahme betragen

Maßnahmenvorschläge senden Sie bitte unter Nutzung des Antragsformulars bis spätestens 04. März 2022 per Mail an leader@landkreis-deggendorf.de.

Kategorien: Wirtschaft & Regionalmanagement, Landkreis

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